Welche Voraussetzungen gibt es?
Bei einer kirchlichen Trauung müssen beide Ehepartner Mitglied
der Kirche sein. Ist nur einer der Partner Mitglied der Kirche,
gibt es einen etwas veränderten Traugottesdienst. Die
Kirchenmitgliedschaft ist Voraussetzung, weil es die Antwort
auf die Traufrage in der Kirche heißt „Ja, mit Gottes Hilfe“,
das heißt ein Bekenntnis zu Gott mit einschließt. Natürlich ist
ein (Wieder-)Eintritt in die Kirche jederzeit möglich.